Auf einer meiner Fitnessrunden in der Bünz-Ebene halt mir plötzlich ein scharfes Krachen entgegen und bringt mir eine Besonderheit der Schweiz wieder in Erinnerung. Hinter einer Gelände-Erhebung entdecke ich eine rot-weisse Schiessfahne, die vor einem Schützenhaus weht und anzeigt, dass hier mit scharfer Munition geschossen wird.
Angehörige der Schweizer Armee - Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Mannschaft - unterstehen der Schiesspflicht. Sie haben jährlich die Schiesspräzision mit der persönlichen Waffe, die sie meist zu Hause aufbewahren, unter Beweis zu stellen. Dazu ist das obligatorische Bundesprogramm, im Volksmund das Obligatorische mit einer vorgeschriebenen minimalen Punktzahl zu absolvieren.
Die Schiessübungen werden auf einer Schiessanlage - bestehend aus dem Schützenhaus (Sturmgewehr 300m, Pistolen 25/50m), dem Scheibenstand und heute in der Regel einer elektronischen Trefferanzeige - durchgeführt.
Bevor ich selbst in diese Pflicht genommen wurde, habe ich als Jugendlicher als Zeiger (im Scheibenstand die Treffer mit Hilfe von Kellen/Fahnen auf der Scheibe anzeigen) oder Warner (im Schützenhaus die Trefferpunkte für einen Schützen notieren) oft mein Sackgeld aufgebessert.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn der Schiesspflichtige eine Mindestpunktezahl erreicht hat.
Dazwischen können beliebig viele Probeschüsse (diese Munition muss selbst bezahlt werden) geschossen werden. Wer auch nach zwei weiteren Versuchen (auch diese Munition muss selbst bezahlt werden) die Mindestpunktezahl nicht erreicht, wird zu einem Schiesskurs aufgeboten.